Lottogewinn und Steuern

Ein Lottogewinn geht an dich und da ist die Freude verständlicherweise groß, oder wird sie getrübt weil Steuern auf den Gewinn erhoben werden und man nun mit einer saftigen Steuerzahlung auf den Gewinn rechnen muss?

Lottogewinn und Steuern

Die im Folgenden genannten Regelungen gelten vorallem für Gewinne aus der Lotterie LOTTO des Deutschen Toto- und Lottoblockes. Handelt es sich um andere Glücks-, Gewinn- oder Lotteriespiele, so können auch andere Regelungen gelten.

Auf einen Lottogewinn muss ganz grundsätzlich und an sich keine Steuer gezahlt werden, ein Lottogewinn ist also steuerfrei.

Sobald ein Lottogewinn jedoch angelegt wird auf zum Beispiel einem Aktiendepot, einem Festgeldkonto müssen auf die durch u.U. Zinsen erwirtschafteten Gewinne Steuern gezahlt werden, wenn der Frei-Pasuchbetrag überstiegen wird.

Daraus ergibt sich auch, dass der Lottogewinn selbst nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Sobald jedoch mit dem Lottogewinn bzw. durch das Anlegen des Lottogewinns Kapitaleinkünfte erzielt werden, so müssen diese in der nächsten Einkommensteuererklärung angegeben werden, sobald diese Kapitaleinkünfte den sog. Sparerfreibetrag übersteigen.

Die Freude über den Lottogewinn an sich kann also erstmal ungetrübt ausgelebt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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Samuel Hocke

Mein Name ist Samuel Hocke. Ich befinde mich derzeit in einen Studium Mediengestaltung. Damit ich mein Studium finanzieren kann, schreibe ich für einige große Online Magazine. Auf Lotto-Lotto-Lotto.de veröffentliche ich die Lottozahlen für Samstag und Mittwoch. Seit nun 2 Jahren betreibe ich diese Webseite für meine Kunden. Ich freue mich über die große Anteilnahme beim Lotto spielen.

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